Hinweis:

Ist Ihr Prüfling von einem mit * gekennzeichnetes Ablegekriterium betroffen, lohnt es sich NICHT dieses vorzulegen!

Diese Prüflinge sind in der Regel nicht reparabel, oder eine Reparatur ist unrentabel.

Anschlagketten:

Schäkel:

  • Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion
  • Verfärbungen durch Wärmeeinfluss
  • Verformung eines Kettenteiles
  • fehlender oder unlesbarer Kennzeichnungsanhänger
  • unzulässigen Manipulationen an den Anschlagketten
  • übermäßige Längung/Verschleiß der Kettenglieder
  • Aufweitung der Haken
  • übermäßiger Verschleiß des Hakengrundes
  • übermäßiger Verschleiß der Aufhänge- oder Endglieder
  • gelängte Kettenglieder
  • Abnahme der Dicke eines Kettengliedes um mehr als 10 % der Nenndicke
  • * nicht lesbare Kennzeichnung bzw. Tragkraft
  • * Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion
  • * Verformung
  • * übermäßiger Verschleiß

textile Hebemittel:

Hebezeuge

  • * (an-) gerissene bzw. beschädigte Bänder
  • * ohne bzw. unleserlichem Label oder Kennzeichnungsetikett
  • * mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z. B. Edding) gekennzeichnetes Gurtband
  • nasse bzw. feuchte Prüflinge (nicht prüfbar – Band aufgequollen)
  • * ohne bzw. unleserliche Typenschilder
  • * Verformungen am Gehäuse
  • * übermäßiger Verschleiß
  • * Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion am Gehäuse
  • unzulässige Manipulationen an den Hebezeugen
  • übermäßige Längung/Verschleiß der Lastketten
  • Aufweitung der Haken
  • Abnahme der Dicke eines Kettengliedes um mehr als 10 % der Nenndicke

Zurrketten / Hakenketten:

Ratschlastspanner:

  • Brüche, Anrisse, Schnitte, Kerben, übermäßige Korrosion
  • Verfärbungen durch Wärmeeinfluss
  • Verformung eines Kettenteiles
  • fehlendes oder unlesbares Etikett/Anhänger
  • unzulässigen Manipulationen an den Zurrketten
  • übermäßige Längung/Verschleiß der Kettenglieder
  • Aufweitung der Haken
  • übermäßiger Verschleiß des Hakengrundes
  • Abnahme der Dicke eines Kettengliedes um mehr als 10 % der Nenndicke
  • Längung/Dehnung eines Kettengliedes um mehr als 5 % des Teilungsmaßes
  • gelängte Kettenglieder
  • verbogender Hebel
  • * ohne Sicherung am Verkürzungshaken
  • gebrochene Ausdrehsicherung

Zurrgurte:

PSAgA

  • * (an-) gerissene bzw. beschädigte Bänder
  • * ohne bzw. unleserliches Label oder Kennzeichnungsetikett
  • * mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z. B. Edding) gekennzeichnetes Gurtband
  • * nasse bzw. feuchte Prüflinge (nicht prüfbar – Band aufgequollen)
  • * verrostete Ratschen

*ohne bzw. unleserliches Etikett *nasse bzw. feuchte Prüflinge
(nicht prüfbar – Band aufgequollen)

*mit starker Korrosion an den Beschlagteilen

*offensichtlich beschädigte Beschlagteile / Verschlussteile

*(an-) gerissene bzw. beschädigte Bänder

*mit lösungsmittelhaltigen Stiften (z. B. Edding) gekennzeichnetes Gurtband

*mit überschrittener max. Benutzungsdauer (Auffang-/Haltegurte: 6-8 Jahre / Verbindungsmittel (Seile/Bänder): 4-6 Jahre)

 

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